08.05.2026

Neuigkeiten zum Transformationsprozess

Auf dem Weg in den neuen Seelsorgeraum. Was beschlossen wurde, was sich verändert – und was das für uns bedeutet.

Im Bistumsprozess „Glauben. Gemeinsam. Gestalten.“ des Erzbistums Paderborn sind nach einer einjährigen Phase der Information, Beteiligung, Beratung und Abwägung zentrale Konkretisierungen vorgenommen und beschlossen worden. Viele Menschen aus Pastoralen Räumen, Gremien und Einrichtungen haben sich eingebracht – unter anderem in zwölf Regionalkonferenzen mit ca. 1.500 Teilnehmern, durch Voten lokaler Gremien und durch Rückmeldungen aus der Praxis der Pastoral vor Ort. Diese Erfahrungen und Einschätzungen sind in die Beratungen auf Bistumsebene eingeflossen. Der Diözesanpastoralrat und die Erzbischöfliche Leitungskonferenz haben nun die nächsten Weichenstellungen vorgenommen.

Damit steht fest: Das Erzbistum Paderborn wird künftig in 21 Seelsorgeräume gegliedert sein. Die meisten dieser Seelsorgeräume orientieren sich an den bisherigen Dekanatsgrenzen. In zwei Regionen gibt es abweichende Zuschnitte: Das Dekanat Bielefeld wird in die Seelsorgeräume Bielefeld und Lippe geteilt. Das Dekanat Hochsauerland-Ost wird in die Seelsorgeräume Bigge-Olsberg/Medebach-Hallenberg/Winterberg sowie Brilon-Marsberg geteilt. Die konkreten Zuordnungen werden in den veröffentlichten Übersichten dargestellt.

Unser Pastoraler Raum gehört künftig zum Seelsorgeraum Unna. Dazu gehören Lünen, Schwerte, Fröndenberg, Holzwickede, Unna, Kamen und Bergkamen.

 

Seelsorgeräume werden zum neuen Kirchenjahr errichtet

Die neuen Seelsorgeräume werden zum 1. Advent 2026 errichtet. Damit beginnt eine Übergangszeit, in der die neuen Räume auf ihre pastoral-inhaltliche Ausgestaltung vorbereitet werden. Wichtig ist: Mit der Errichtung der Seelsorgeräume ist nicht automatisch entschieden, welche Gottesdienste, Gebäude oder Angebote sich vor Ort verändern. Diese Fragen werden in den kommenden Schritten im Seelsorgeraum und mit dem Start der jeweiligen Leitungstrios beraten und gestaltet.

Auch der Dienst der bisherigen Pfarrer, Pfarradministratoren und Pfarrbeauftragten sowie der Pastoralteams endet nicht direkt mit der Errichtung der Seelsorgeräume. Die Übergangsleitung wird in der Regel durch die Dechanten wahrgenommen. Ihre Aufgabe besteht vor allem darin, die neuen Räume vorzubereiten, die Beteiligten zusammenzuführen, Prozesse zu ordnen und die nächsten Schritte zu begleiten.

 

„Ankerzeit“ startet

Zur Übergangsphase gehört auch eine geistliche Dimension. Von Advent 2026 bis Advent 2027 ist eine sogenannte „Ankerzeit“ vorgesehen. In dieser Zeit sollen sich haupt- und ehrenamtlich Engagierte sowie weitere Interessierte in den neuen Seelsorgeräumen besser kennenlernen, geistliche Angebote wahrnehmen und über Glaubenserfahrungen ins Gespräch kommen. Die Ankerzeit soll helfen, die Veränderungen nicht nur organisatorisch, sondern auch geistlich mitzuvollziehen und sich zu verorten.

Denn mit der Neuordnung soll im Erzbistum Paderborn auch ein missionarischer Aufbruch möglich werden. Es geht nicht nur darum, Strukturen an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen. Es geht darum, Kirche stärker von ihrer Sendung her zu denken: Wie erreicht die Kirche Menschen heute? Wo brauchen Menschen Nähe, Trost, Orientierung, Gemeinschaft und Glaubenszeugnis? Wie kann Kirche auch künftig ansprechbar und verlässlich sein? In welchen Lebensphasen lassen sich Menschen von der christlichen Botschaft berühren und wer sind wir als Kirche von Christus her?

 

Eine Pfarrei pro Seelsorgeraum

Perspektivisch soll ein Seelsorgeraum in der Regel aus einer Pfarrei bestehen. Das hat vor allem rechtliche und organisatorische Gründe: Wenn es innerhalb eines Seelsorgeraums möglichst nur eine Pfarrei gibt, werden Zuständigkeiten klarer, Entscheidungswege einfacher und Verwaltungsstrukturen schlanker. Der Weg dorthin erfolgt schrittweise; nicht alle Pfarreien werden zu einem Stichtag errichtet. Erste Fusionen von Kirchengemeinden sind ab 2028 vorgesehen.

Der Seelsorgeraum ist die zentrale Bezugsgröße. Er beschreibt einen klar umrissenen Raum, in dem Pastoral, Personal, Verwaltung und Verantwortung neu geordnet werden. Seelsorge soll weiterhin möglichst nah bei möglichst vielen Menschen sein: in Gemeinden, Kirchorten, Einrichtungen, Gruppen, Initiativen und an Orten, an denen Menschen Glauben, Gemeinschaft, Hilfe und Begleitung erfahren.

Dafür sollen im Seelsorgeraum lokale Verantwortungsstrukturen ausgebaut werden – sogenannte Substrukturen. Dort wird das kirchliche Leben vor Ort wie bisher vor allem ehrenamtlich inhaltlich und organisatorisch verantwortet: zum Beispiel für Gottesdienste, Gruppen, soziale Angebote, Einrichtungen, Gebäude oder konkrete Aufgaben am Ort.

Auch die Gremienarbeit wird sich weiterentwickeln. Der Kirchenvorstand und der Rat der Pfarrei werden künftig auf den gesamten Seelsorgeraum blicken, etwa bei Fragen zu Gebäuden, Finanzen, Verwaltung und pastoralen Rahmensetzungen. Zugleich soll Verantwortung vor Ort nicht verloren gehen. Was vor Ort entschieden werden kann, soll auch weiterhin vor Ort entschieden werden. Zu spezifischen Themen und in den lokalen Substrukturen wie den Ortsgemeinden werden Engagierte wie bisher konkrete Aufgaben übernehmen – mit möglichst großem Gestaltungsspielraum, Beauftragung und Budget für das kirchliche Leben vor Ort.

 

Leitungstrio für jeden Seelsorgeraum

Nach der Übergangszeit soll die Leitung der Seelsorgeräume kooperativ wahrgenommen werden: durch ein Leitungstrio aus Pfarrer, Pastoraler Koordination und Verwaltungsleitung. Damit werden pastorale, administrative und koordinierende Verantwortung enger miteinander verbunden. Die Leitungstrios starten schrittweise in Kohorten und werden in eine enge Zusammenarbeit mit dem Rat der Pfarrei und dem Kirchenvorstand einsteigen.

Das multiprofessionelle Pastoralteam wird perspektivisch auf Ebene des Seelsorgeraums bzw. der dann errichteten Pfarrei agieren. Das bedeutet: Seelsorgerinnen und Seelsorger sowie weitere pastorale Mitarbeitende arbeiten für den gesamten Seelsorgeraum und zugleich stärker zu vereinbarten thematischen Schwerpunkten. Dafür sollen Orte und Angebote klarer profiliert werden und das Zusammenwirken von pastoralem Personal und Engagierten (u.a. an den verlässlichen Orten) weiter abgestimmt werden.

 

Viele „verlässliche Orte“ und ein „Pastorales Zentrum“

Eine wichtige Rolle spielen dabei „verlässliche Orte“. Das können Kirchen, Einrichtungen, soziale Orte, Gruppen, Verbände, Kitas, Schulen oder andere kirchliche Orte sein. Sie können lokal oder thematisch geprägt sein und hauptberuflich und/oder ehrenamtlich getragen werden. An solchen Orten finden Menschen dauerhaft z.B. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, Begleitung, Gottesdienste, Gemeinschaft oder Angebote zu wichtigen Lebensthemen.

In jedem Seelsorgeraum wird es außerdem ein „Pastorales Zentrum“ geben. Dort sollen das Pastoralteam und die Verwaltung zukünftig verlässlich erreichbar sein; außerdem sollen dort zentrale pastorale Angebote, Eucharistie, Sakramente und liturgische Vielfalt gebündelt werden.

Um das Engagement vor Ort zu fördern, sollen in jedem Seelsorgeraum Ressourcen für Engagementförderung bereitgestellt werden – etwa durch Investitionen in Begleitung, Qualifizierung, Fortbildung und spirituelle Stärkung. Zudem wird pro Seelsorgeraum eine hauptberufliche/ein hauptberuflicher Engagementförderer zusätzlich eingesetzt werden.

 

Verwaltung auf Bistumsebene wird neu geordnet

Parallel zur Pastoral wird auch die Verwaltung im Erzbistum Paderborn neu geordnet. Dieser Umbau folgt den Herausforderungen der Pastoral. Wenn Kirche künftig in größeren Seelsorgeräumen arbeitet, wenn Aufgaben komplexer werden und Ehrenamtliche vor Ort entlastet werden sollen, braucht es eine Bistumsverwaltung, die professionell unterstützt.

Deshalb werden Aufgaben wie Friedhofsverwaltung, Beschaffung, Immobilienverwaltung, Liegenschaften und IT neu geordnet und gebündelt. Ziel dieser neuen Bistumsverwaltung ist es, Doppelstrukturen abzubauen, Zuständigkeiten klar zu regeln und die Unterstützung für Kirchengemeinden und Einrichtungen verlässlicher zu machen sowie professionell zu erbringen. Für die Kitas im Erzbistum Paderborn wird eine Kita-Holding gegründet, unter der die drei Kita-gGmbHs zusammenarbeiten.

 

Digitale „Aktuelle Stunde“ am 21. Mai thematisiert Veränderungen

Auch wenn die grundlegenden Rahmensetzungen auf Bistumsebene erfolgt sind, ist damit nicht jede Detailfrage beantwortet. Vieles wird vor Ort weiter zu klären und zu gestalten sein: Welche Prioritäten setzen wir in der Seelsorge? Welche Schwerpunkte entstehen? Welche Orte übernehmen welche Aufgaben? Wie werden Engagierte gut begleitet? Wie bleiben Gottesdienste, Sakramente, Seelsorge und Gemeinschaft erreichbar? Wie werden Gebäude, Einrichtungen und Verantwortung vor Ort sinnvoll organisiert?

Über die nächsten Schritte informiert das Erzbistum unter anderem in einer „Aktuellen Stunde der Generalvikare“ am 21. Mai 2026 um 19.30 Uhr. Weitere Informationen, Hintergründe und Antworten auf häufige Fragen gibt es unter: bistumsprozess.de