Das Erzbistum Paderborn geht im Bistumsprozess „Glauben. Gemeinsam.
Gestalten.“ den nächsten konkreten Schritt: Für die 21 künftigen Seelsorgeräume, die zum 1. Advent
2026 errichtet werden sollen, werden die vorgesehenen Übergangsleitungen benannt. Sie sollen
die Übergangszeit vor Ort koordinieren, Beteiligung ermöglichen und die nächsten Entwicklungs-
schritte gemeinsam mit den Verantwortlichen in den Pastoralen Räumen, Gremien, Pastoralteams,
Einrichtungen und Initiativen gestalten.
Mit den künftigen Seelsorgeräumen richtet das Erzbistum Paderborn Pastoral und Verwaltung
neu aus. Ein Seelsorgeraum ist ein klar umschriebenes Gebiet mit einem eigenen pastoralen Profil.
Dort wirken ehrenamtlich Engagierte, pastorales Personal, Verwaltung, weitere Mitarbeitende in
Pastoralen Zentren und an verlässlichen Orten, in Initiativen und Projekten zusammen. Zu einem
späteren Zeitpunkt soll ein Seelsorgeraum grundsätzlich einer Pfarrei entsprechen. Geleitet wer-
den soll der Seelsorgeraum künftig von einem Leitungstrio aus Pfarrer, Pastoraler Koordination und
Verwaltungsleitung – in Zusammenarbeit mit dem Rat der Pfarrei und dem Kirchenvorstand.
Übergangsleitung und Übergangsrat führen Perspektiven zusammen
Generalvikar Dr. Michael Bredeck, der den Bistumsprozess federführend mitverantwortet, sagt:
„Mit der Benennung der vorgesehenen Übergangsleitungen wird der nächste Schritt im Bistumspro-
zess sehr konkret. In den vergangenen Monaten sind viele Gespräche geführt worden – vor Ort, in Gremien, mit haupt- und ehrenamtlich Engagierten und auf diözesaner Ebene. Diese Gespräche zeigen: Es gibt Fragen und Sorgen, aber auch viel Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen. Die Übergangszeit ist deshalb kein reiner Struktur- oder Verwaltungsprozess. Sie ist ein gemeinsamer geistlicher Weg.“
Die Übergangsleitungen ersetzen nicht die bestehenden Verantwortlichkeiten in den Pastoralen
Räumen und Gremien. Die Rechte und Aufgaben der kanonischen Pfarrer, Pfarradministratoren,
pfarrlichen Leitungen, Kirchenvorstände sowie pastoralen Gremien bleiben in der Übergangspha-
se gewahrt. Die Übergangsleitungen sollen vielmehr vernetzen, koordinieren und dazu beitragen,
Erfahrungen, Perspektiven und Gestaltungsideen aus den verschiedenen Orten und Verantwor-
tungsbereichen zusammenzuführen. Unterstützt werden sie in der operativen Arbeit von einem
Team. Der Übergangsrat ist als zentrales Gremium vorgesehen, in dem unter anderem Vertretun-
gen aus pastoralen Gremien, Pastoralteams, pastoralen Orten, kirchlichen und caritativen Einrich-
tungen, Gemeinden anderer Muttersprache und Kirchenvorständen beratend zusammenwirken.
Verbindliche Formen lokaler und thematischer Verantwortung werden geschaffen.
Ein wichtiger Schwerpunkt ist die Frage, wie kirchliches Leben in den künftigen Seelsorgeräumen
lokal verwurzelt und thematisch vielfältig gestaltet werden kann. Dafür wurden sogenannte Sub-
strukturen ausgearbeitet. Gemeint sind keine zusätzlichen Verwaltungsebenen, sondern verbind-
liche Formen lokaler und thematischer Verantwortung innerhalb der künftigen Pfarreien. Erste
Pfarreifusionen sind frühestens ab dem 1. Januar 2028 vorgesehen.
Die Modelle unterscheiden zwischen einer strategischen Ebene im Seelsorgeraum sowie einer lo-
kalen und einer thematischen Ebene. Auf der strategischen Ebene tragen das Leitungstrio, der Rat
der Pfarrei und der Kirchenvorstand Verantwortung für den gemeinsamen pastoralen, rechtlichen
und finanziellen Rahmen. Auf der Ortsebene können lokale Gemeindeteams Verantwortung für
kirchliches Leben an konkreten Orten übernehmen. Diese Ortsebene kann an heutige Kirchenge-
meinden anknüpfen, muss aber nicht in jedem Fall deckungsgleich mit ihnen sein.
Neben der Ortsebene ist eine thematische Ebene vorgesehen. Thematische Gemeindeteams sollen
dort Verantwortung ermöglichen, wo Menschen sich themen- und zielgruppenspezifisch zusam-
menfinden und ihren Glauben teilen und leben. Denkbar sind zum Beispiel Gemeindeteams für
Familienpastoral, Jugend, Liturgie, Kirchenmusik, Caritas, Glaubenskommunikation oder weitere
pastorale Schwerpunkte. Diese Teams agieren in der Regel ortsübergreifend, vernetzen Menschen
über bisherige Grenzen hinweg und können auch verlässliche Orte im Seelsorgeraum aktiv mitge-
stalten.
Beauftragung, Delegation und Mandatierung
Damit Verantwortung vor Ort und in pastoralen Themen handlungsfähig wird, sind klare Formen
von Beauftragung, Delegation und Mandatierung vorgesehen. Lokale und thematische Gemeinde-
teams sollen durch den Rat der Pfarrei beauftragt werden. Über Ausschüsse oder Gattungsvoll-
machten kann der Kirchenvorstand Personen für klar umrissene Aufgaben und finanzielle Fragen
mit Handlungsvollmacht ausstatten. Auch eine personenbezogene Doppelmandatierung durch
Kirchenvorstand und Rat der Pfarrei ist möglich. So sollen pastorale Verantwortung und finanzielle
Handlungsmöglichkeiten verbunden werden, ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Zuständigkei-
ten der Gremien aufzulösen.
Leitend ist dabei das Subsidiaritätsprinzip: Was vor Ort sinnvoll beraten und verantwortet werden
kann, soll möglichst vor Ort gestaltet und entschieden werden. Was den gesamten Seelsorgeraum
betrifft und grundlegende wirtschaftliche oder rechtliche Bedeutung hat, bleibt auf der strategi-
schen Ebene des Seelsorgeraums. Zugleich kann der Kirchenvorstand Sachausschüsse bilden, um
ähnlich gelagerte Aufgaben gebündelt zu verwalten – etwa bei Friedhöfen, Mietobjekten, Erbbau-
rechten oder anderen komplexeren Verwaltungsfragen.
Auch die finanziellen Rahmenbedingungen werden weiter konkretisiert. Für die Ortsebene sollen
Budgets und Handlungsmöglichkeiten nach transparenten Kriterien entwickelt werden. Für die Ver-
teilung der Mittel in den Seelsorgeräumen wird es diözesane Rahmenvorgaben geben; die konkrete
Ausgestaltung kann je nach Seelsorgeraum variieren. Mittel, die durch Dritte in der Vergangenheit
zweckgebunden zugewendet wurden, bleiben auch künftig an ihren Zweck gebunden. Selbständi-
ge Rechtsträger wie Stiftungen, Fabrikfonds oder Stellenvermögen bleiben mit ihrer Zweckbindung
erhalten.
Generalvikar Bredeck betont: „Eine gemeinsame Pfarrei im Seelsorgeraum bedeutet nicht, dass kirch-
liches Leben zentralisiert oder vereinheitlicht wird. Der gemeinsame rechtliche Rahmen soll mit ver-
bindlichen Formen lokaler und thematischer Verantwortung verbunden werden. Menschen sollen
weiterhin dort Kirche gestalten können, wo sie leben, glauben, Gottesdienst feiern, sich engagieren
und für andere da sind. Dafür braucht es klare Mandate, Beteiligung, finanzielle Handlungsmöglich-
keiten und Freiheit für die konkreten Gegebenheiten vor Ort.“
Mitte Juli wird auch der Diözesanpastoralrat über weitere Schritte im Bistumsprozess beraten. Da-
nach wird das Erzbistum über das Errichtungs- und Übergangs-Gesetz, das die rechtliche Grund-
lage der Übergangszeit bildet, sowie über mögliche Bistumsorte informieren.
Mehr Informationen unter www.bistumsprozess.de