Wahlen zum Rat der Pfarrei und Kirchenvorstand

Hier finden Sie alle Informationen zur Wahl des Kirchenvorstandes und des Rates der Pfarrei St. Barbara Bönen und Heeren

Kandidatur

Im Herbst 2025 finden NRW weit die Wahlen zu den Kirchenvorständen und pastoralen Gremien statt.

Auch wenn nun eine Zeit der Veränderung ansteht: Das Erzbistum ermutigt Engagierte zur Kandidatur! Denn die Mitglieder der beiden Gremien sind wichtig für die lokale Gestaltung des Bistumsprozesses. Über sie, können die Engagierten vor Ort Einfluss auf die Ausgestaltung der zukünftigen Seelsorgeräume nehmen. Vor Ort braucht es weiterhin Menschen, die Verantwortung übernehmen und das Gesicht von Kirche sind.

Die Vorschlagsliste kann bis zum 15. August von den Wahlberechtigten ergänzt werden.
Dazu ist ein Ergänzungsvorschlag nötig, der von mindestens 10 wahlberechtigten Personen mit Vor- und Nachnamen sowie unter Angabe des Erstwohnsitzes unterzeichnet ist.

Die Unterlagen zur Ergänzung der Kandidatur erhalten Sie beim jeweiligen Wahlausschuss. (pfarrbuero@stbarbara-boenen-heeren.de)

Veröffentlichung der Vorschlagslisten für die Gremienwahl

Test

Bekanntmachung über die Liste der Wahlberechtigten Auskunftsbegehren

Bis zum 08. August können Sie Auskunft über Ihre Daten in der Wahlliste erhalten, im Pfarrbüro Bahnhofstr. 20, 59199 Bönen zu den üblichen Öffnungszeiten.

Persönliches Erscheinen mit einem Personalausweis ist dazu erforderlich.

Aus der Liste der Wahlberechtigten für die Kirchenvorstandswahl und die Wahl des RdP – Rat der Pfarrei St. Barbara Bönen und Heeren kann für die Dauer von einer Woche

von Freitag, 01.08.2025 bis einschl. Freitag, 08.08.2025

im Pfarrbüro St. Barbara Bönen und Heeren

Bahnhofstr. 20, 59199 Bönen

Dienstag, 05.08.2025 und Freitag, 08.08.2025 von 9 bis 11 Uhr

von den Wahlberechtigten Auskunft begehrt werden.

Die Wahlberechtigten haben das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ausschließlich ihrer in der Liste der Wahlberechtigten eingetragenen personenbezogenen Daten zu prüfen. Zu diesem Zweck können sie persönlich Auskunft aus der Liste der Wahlberechtigten, beschränkt auf ihre personenbezogenen Daten, verlangen

Einsprüche gegen die Liste der Wahlberechtigten können von den Wahlberechtigten bis zum Ende der Auskunftsfrist in Textform oder zur Niederschrift an den Wahlvorstand gerichtet werden; sie sind zu begründen. Wird einem Einspruch nicht binnen drei Tagen stattgegeben, können die Beteiligten binnen einer Frist von einer Woche Beschwerde beim Erzbischöflichen Generalvikariat einlegen. Einspruch und Beschwerde haben keine aufschiebende Wirkung.

Nach Ablauf der Frist zum Auskunftsbegehren sind Einsprüche gegen die Liste der Wahlberechtigten nicht mehr zulässig.

Bönen, 01.08.2025                                                  Der Wahlvorstand

Eintrag oder Streichung aus dem Wahlverzeichnis

Anträge zur Streichung aus der Liste der Wählenden sind noch bis zum 12. September über die Wahlausschüsse (pfarrbuero@stbarbara-boenen-heeren.de) möglich.

Wenn Sie außerhalb der Grenzen unserer Pfarrei wohnen, aber hier wählen möchten, stellen Sie beim Wahlausschuss St. Barbara den Antrag zur Aufnahme in das Wahlverzeichnis und fügen die Bescheinigung der Wohnort Gemeinde bei, dass Sie dort aus dem Verzeichnis gestrichen wurden.

Und umgekehrt, wenn Sie auf dem Gebiet der Pfarrei St. Barbara wohnen, aber in einem anderen Pastoralen Raum wählen möchten, beantragen Sie bitte beim Wahlausschuss St. Barbara die Streichung aus der Liste der Wahlberechtigten. Dafür bekommen Sie eine Bescheinigung, mit der Sie sich in ihrem gewünschten Pastoralen Raum in das Wahlverzeichnis eintragen lassen können.